Heute morgen in unserer piefigen Nebennebenstraße dem Google-Auto begegnet. Leider hatte ich die Kamera nicht schnell genug draußen. Mal sehen, ob ich sie wegen Verletzung des §23 KunstUrhG drankriege, wenn sie mich in meiner Spacelord-Verkleidung am Straßenrand stehend im Netz zeigen.
Wenn schon §22 😉 KunstUrhG …
Und auch damit bekommst du sie nicht ran, weil du nur als „nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit“ (§23 KunstUrhG Abs. 2) erscheinst.
Ansonsten: Was hast du gegen Google-Streetview? Mir gefällt das!