Aus den Lizenzbedingungen für das Amazon Kindle:
„You may not sell, rent, lease, distribute, broadcast, sublicense or otherwise assign any rights to the Digital Content or any portion of it to any third party, and you may not remove any proprietary notices or labels on the Digital Content. In addition, you may not, and you will not encourage, assist or authorize any other person to, bypass, modify, defeat or circumvent security features that protect the Digital Content. „
Ich kaufe mir ein Buch. Wenn ich das Buch ausgelesen habe, darf ich das Buch einem Freund ausleihen. Ich darf meinem Freund sogar erlauben, das Buch seiner Frau weiterzugeben. Ich darf in das Buch reinkritzeln, wenn mir zum Beispiel eine Stelle besonders gefällt. Ich darf Eselsohren in die Seiten machen, ich darf die Reihenfolge der Kapitel ändern, indem ich einen Teil der Seiten ausschneide und anderswo wieder einklebe. Ich darf den mitgelieferten Schutzumschlag gegen einen selbstgebastelten austauschen. Wenn ich mir das Buch nicht leisten kann, darf ich es auch kostenfrei in der Bücherei ausleihen oder einen Freund fragen, ob er es mir für ein paar Wochen ausborgt.
Ich liebe Bücher aus Papier.
