Seit einiger Zeit umtreibt mich die Frage, ob es eigentlich erlaubt ist, oder besser: in welchen Fällen es erlaubt ist, Bilder von Personen auf Flickr oder allgemein im Web zu veröffentlichen. Eine sauber aufgebaute Serie von Blogeinträgen über Fotos im Web und Rechtsfragen gibt es – na? Natürlich im Lawblog.
Offensichtlich Kokolores ist beispielsweise die Aussage „wenn mehr als X Personen auf dem Foto sind, darf man“.
Diese Frage hat mich auch schon länger beschäftigt. Mir war (unter)bewusst, dass das Abbilden von Personen eine heikele Sache ist. Daher beschränke ich mich (hauptsächlich) auf das Abbilden von Dingen.
Personen nehme ich (fast) ausschließich im privaten Rahmen auf und veröffentliche die Bilder dann auch nicht (und wenn dann nur mit geschütztem Zugriff).
Ausnahmen sind wenige Bilder bei deviantArt, bei denen ich vorher die Person gefragt habe.
DIe Artikel im Lawblog hatte ich schon gesehen und vrgemerkt (aber noch nicht gelesen). Leider ist die Navigation zwischen den Artikeln nur sehr rudimentär und daher schwierig.
Der Artikel bei der fotocommunity (wowie diese selbst) war mir nicht bekannt. Danke. 🙂
Wenn man sich so ansieht, was bei flickr & co so an Bildern (aus D) gepostetet wird, dann wird ein mangelnde Problembewusstsein deutlich. Die Einsteller haben einfach nur Glück, dass die Abgebildeten nix von ihrem Glück wissen, es ihnen egal ist bzw. den gleichen mangelhaften Wissensstand über ihren Rechtsschutz haben.